Kosten
Ablauf und Kostenübernahme
Wenn Sie privatversichert sind und eine Psychotherapie beginnen möchten, können Sie sich direkt an uns wenden, eine Überweisung brauchen Sie nicht. Zunächst haben Sie die Möglichkeit, bis zu fünf sogenannte probatorische Sitzungen wahrzunehmen. Diese Termine dienen dazu, Ihr Anliegen genauer zu besprechen, eine erste Diagnose zu stellen und herauszufinden, ob die Zusammenarbeit für Sie passend ist.
Wenn wir gemeinsam entscheiden, dass eine Behandlung sinnvoll ist, wird ein Antrag bei Ihrer privaten Krankenversicherung gestellt. Dafür füllen Sie in der Regel ein Formular der Versicherung aus und unterschreiben es. Ihre Therapeutin erstellt zusätzlich einen anonymisierten Bericht, in dem die Diagnose, Ihre Vorgeschichte, der Behandlungsplan und die Anzahl der benötigten Sitzungen beschrieben werden.
Je nach Tarif und beantragtem Umfang prüft Ihre Versicherung den Antrag unterschiedlich. Bei kürzeren Behandlungen läuft das meist unkompliziert ab. Wenn eine längere Therapie notwendig ist, wird häufig ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet, der die Angaben fachlich überprüft – Ihr Name bleibt dabei anonym. In der Regel dauert die Entscheidung der Versicherung zwei bis vier Wochen.
Sobald die Kostenübernahme bestätigt ist, kann die Therapie offiziell starten. Wir stellen Ihnen die Rechnungen direkt aus, und Sie reichen diese anschließend bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein.
Falls die bewilligte Stundenzahl am Ende nicht ausreicht, können Sie gemeinsam mit uns eine Verlängerung beantragen. Dafür wird der bisherige Verlauf kurz zusammengefasst und erneut eine Begründung an die Versicherung geschickt. Diese entscheidet dann, ob weitere Sitzungen übernommen werden.
Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Sie die angebotenen Leistungen auf eigene Kosten in Anspruch nehmen. Bei Psychotherapien spielen in diesem Fall Formalitäten wie Antragstellungen oder Stundenkontingente keine Rolle. Ein entscheidender Vorteil kann darin liegen, dass Ihre Versicherung keine Nachricht über die Psychotherapie erhalten muss.
Das Honorar ist angelehnt an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und beträgt ca. 155 EUR pro Behandlungseinheit (50 Minuten).
